Kategorie Arbeitsbereiche

Umweltrecht

Geburtstagsgrüße zum 70er mit einem Ständchen: Danke und Baba!


Julia und Walter Sitz (Quetschwork Family)

Zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare

2024Mon17Jun12:21Mon12:21Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten!?Kurzseminar

2023Die02MaiganztägigDon04NetzwerktagungSpannungsfeld Erneuerbare Energie und Schutz der Biodiversität

2023Don21SepganztägigÖsterreichischen UmweltrechtstageAktuelles im Umweltprivatrecht

2023Die20JunganztägigInternational Student SeminarSustainability and environmental protection in private law

2022Mon24Okt(Okt 24)9:00Die25(Okt 25)17:50Nachhaltigkeit im Spiegel des RechtsTagung

2022Mon13Jun18:30Mon20:00UVP-Verfahren: Schnell = gut ???EINLADUNG zum online-Fachdialog

2021Mit27Okt(Okt 27)18:00Don28(Okt 28)18:00intern. Konventionen des BiodiversitätsschutzesNetzwerk-Tagung

2021Mit22SepganztägigDon23Klimaschutz im RechtAktuelles zum Umweltprivatrecht bei den 25. Österreichischen Umweltrechtstagen

letzte Publikationen

Keine Angstschnitte mehr

Keine Angstschnitte mehrzur neuen Baumhaftung, RFG

Kerschner in RFG 2024, 43-46

Am 1.5. 2025 tritt die neue Baumhaftung gem §1319b ABGB in Kraft. Damit sollten das Baumschneiden bzw Rückschneiden aus Angst vor einem (allenfalls enormen) Haftungsrisiko der Vergangenheit angehören. Damit hat die Regierung die in ihrem Programm angekündigte Haftungserleichterung – gerade auch aus ökologischen Gründen – verwirklicht. Das Kernstück der Neuregelung bildet mM die Abkehr von der von der Rechtssprechung praeter (me contra) legem angenommenen Beweislastumkehr. Der durch einen Baum Geschädigte hat nunmehr – wie schon immer in Deutschland – alle Haftungsvoraussetzungen zu beweisen. Bei entsprechenden Zweifeln ist eine Klage abzuweisen.

Ob sich die in §1319b Abs 2 ABGB versuchte nähere Determinierung der Sorgfaltspflichten der Baumhalter in der Praxis bewähren wird, muss sich erst erweisen. Jedenfalls wird die Neuregelung zu einer Budgetentlastung der Gemeinden führen.

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Biodiversitätsrecht

BiodiversitätsrechtVII. Teil: Handlungsaufträge an Gesellschaft und Politik – Ferdinand und Irmgard Kerschner

Es soll hier um ein knappes Resümee gehen. Klimawandel, Biodiversitätsschwund und Pandemien hängen eng zusammen!

Drei Fragen stehen an:

  1. Was haben wir erreicht?
  2. Woran scheitern wir?
  3. Was muss besser werden?
Es gibt auch (viel) Gutes, wenn man nichts tuteine Paraphrase zu Kästner
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Festschrift Matthias Neumayr

Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff

  1. Ein „Tausendsassa“
  2. Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
  3. Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
    1. Verfassungsrechtliche Aufträge
    2. Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
    3. Maßgebliche Lücken
  4. Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
  5. Wünsche für und an den Jubilar

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Liber Amicorum

Liber AmicorumWilhelm Bergthaler

Unsere Welt ist im Wandel. Wir erleben derzeit epochale Transformationsprozesse, die unsere Art zu leben und zu arbeiten grundlegend verändern werden. Mit dem Klimawandel stehen wir als Menschheit und als Gesellschaft einer multikausalen Krise gegenüber, die es zu meistern gilt, um auch für die zukünftigen Generationen einen lebenswerteren Planeten zu hinterlassen …

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zum Geleit

WRG Wasserrechtsgesetz - Rezension von Mag. Mario Walcher

WRG Wasserrechtsgesetz – Rezension von Mag. Mario WalcherNachhaltigkeitsrecht März 2023 112-113

„Wasser ist Leben“ – mit diesen Worten eröffnet Ferdinand Kerschner, Herausgeber und Begründer des in erster Auflage im Verlag Österreich erschienenen Kurzkommentars zum WRG 1959, das 1112 Seiten starke Werk. Nimmt man das schon äußerlich kompakt wirkende Buch in die Hand und blättert die ersten Seiten durch, erkennt man sogleich, dass hier etwas gelungen ist, was zu Beginn des Entwicklungsprozesses vermutlich eine nicht ganz einfach zu bewerkstelligende Herausforderung dargestellt haben muss.
zur Rezension

 
17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFT

17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFTÖSTERREICH UND DIE AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

IUR: Maßgeblicher Akteur bei Umsetzung der SDGs

Das Institut für Umweltrecht (IUR) hat sich seit seiner Gründung mit dem Thema der Nachhaltigkeit intensiv in Publikationen, Vorträgen und Forschungsprojekten gewidmet. Um ein Bewusstsein für die globale Nachhaltigkeitsagenda zu vermitteln, veröffentlicht das Institut für Umweltrecht eine fortlaufende Serie zum Thema SDGs.Dabei wird nicht nur deren nationale und globale Bedeutung aufgezeigt, sondern auch auf ihre praktische Umsetzung am Institut eingegangen.
zu den SDGs …

UVP-Verfahren: schnell = gut???

UVP-Verfahren: schnell = gut???Umweltrechtliche Herausforderungen – Online-Fachdialog – 13. Juni 2022

  1. Kursorisches zur Dringlichkeit eines längst überfälligen Klimanotstandsgesetzes – Kein Aufschub mehr!!
  2. Kollision mit Naturschutz
  3. No go: Früherer „Bevorzugter Wasserbau“ als „Ein-Partei-Verfahren“ (nach VfGH und VwGH)
  4. Vorschlag einer eigenen Regelung von 1.-3. in „Klimanotstandsgesetz“
  5. Zu nötigen/möglichen Verfahrensänderungen
  6. Materielle Änderungen
  7. Allgemeines Verfahrensprinzip
zur Zusammenfassung des Vortrags …

 
Die Doyens des Umweltrechts

Die Doyens des UmweltrechtsRECHTaktuell S. 8-10

Ferdinand Kerschner &Wilhelm Bergthaler im Porträt „Wider die Zähmung der Spinner“ – so lautet der Titel eines Vortrags von Ferdinand Kerschner auf YouTube. Für Kerschner ist der Begriff positiv besetzt: „Wer sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt, läuft Gefahr, als Spinner bezeichnet zu werden. Menschen wie Greta Thunberg haben jedoch mehr bewirkt als mächtige Politiker.“ Das Engagement für den Umweltschutz war Kerschner quasi in die Wiege gelegt. „Ich bin auf einem kleinen Bauernhof am Land aufgewachsen zu einer Zeit, als Düngemittel- und Pestizid-Einsatz bei den Landwirten rundherum immer mehr zunahmen und wilde Deponien die Landschaft verschandelt bzw. das Grundwasser verunreinigt haben.“  
online Artikel als Flipbook

Die aktuelle geopolitische Konfliktlage und die drohende Klimakatastrophe haben die Europäische Union dazu veranlasst, ihre Umwelt-, Energie- und Klimaziele nachzuschärfen. Die Mitgliedstaaten sind nun gefordert, noch umfassendere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Umstellung auf erneuerbare Energien, Erhaltung der Biodiversität und Realisierung einer Kreislaufwirtschaft zu ergreifen. ... erfahren Sie mehr
Praxis und Theorie anhand von Fällen: Nachbarschaftsrecht kompakt gibt vor allem praktisch tätigen JuristInnen einen pragmatischen Zugang zur konkreten Ausgestaltung der Rechte der Nachbarn. 213 beleuchten ausgewählte Sachbereiche so z.B. Hochwasser, Altlasten, Amtshaftung sowie andere Teile des Umweltprivatrechts. ... erfahren Sie mehr
Die 7. Auflage des österreichischen Standardwerks zur wissenschaftlichen Arbeitstechnik zeigt dem Juristen die Wege zum Erfolg bei Dissertationen, Diplom-, Master- und Bachelor-, aber auch Seminararbeiten auf. Als Arbeitsbuch ist es ein ständiger und verlässlicher Begleiter bis zum erfolgreichen Abschluss jeder Arbeit. Leicht findet man Zugang zur gerade aktuellen Arbeitsphase. ... erfahren Sie mehr
1150 Seiten, gebunden ISBN 978-3-7046-8863-7 (Print) Erscheinungsdatum: 30. Juni 2022 ... erfahren Sie mehr
Sustainability - a term compromising a group of themes and being of immense importance for today's and all future generations. It has developed in last decades to one of the most central concepts in environmental law and poses an important component of political and juridical aims. Keywords: sustainable development, environmental , climate change, traffic, industrial plant and energy law ... erfahren Sie mehr
Nachbarrecht bei Miete, Mit- und Wohnungseigentum und Dienstbarkeiten ... erfahren Sie mehr
Wasser ist die wichtigste natürliche Ressource für den Menschen. Es handelt sich dabei – im Unterschied zu gesetzlich geschaffenen Verknappungen – um ein von Natur aus knappes Gut. Das Widerstreitverfahren im Wasserrecht dient dazu jene geplante Wasserbenutzung auszuwählen, welche dem öffentlichen Interesse besser dient und ist als Konkurrenzverfahren geregelt. ... erfahren Sie mehr
Der 51. Band der Schriftenreihe Recht der Umwelt präsentiert die überarbeiteten Vorträge und Erkenntnisse zahlreicher renommierter Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis anlässlich der 24. Österreichischen Umweltrechtstage in Linz. ... erfahren Sie mehr
Der zweite Band der mehrteiligen Lehrbuchreihe, die auch allen PraktikerInnen einen idealen Arbeitsbehelf bietet. ... erfahren Sie mehr
            VII-Teil: Handungsaufträge in Gesellschaft und Politik (Ferdinand/Irmgard Kerschner) Rasche, prägnante und aktuelle Informationen zum Wasserrecht: ... erfahren Sie mehr
Beschleunigung von Umweltverfahren für Erneuerbare Energie

Beschleunigung von Umweltverfahren für Erneuerbare EnergieRdU_2023-03, 104

Inhalt des Artikels:

  1. Neuigkeiten und Festlegungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene
  2. Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf nationaler Ebene
  3. Resümee und Ausblick
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Zwischen Apokalypse und Advent

Zwischen Apokalypse und AdventRdU 2022/118 S. 221

Unser Weltzustand heute schwankt zwischen Apokalypse und Advent, diagnostiziert der Grazer Rechtsphilosoph Peter Strasser in seinem jüngsten Essay. Als Beleg für diesen Befund dienen ihm nicht zuletzt die großen Umweltdebatten der Gegenwart. Die Ängste vor den düsteren Szenarien des Klimawandels, die durch Katastrophenereignisse wie aktuell in Pakistan immer schneller immer näher rücken, stehen der unausrottbaren Hoffnung gegenüber, dass es gelingen könnte, das Unheil abzuwehren und alles noch zum Besseren zu wenden.

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Quietschen bei Arbeiten auf Verschiebebahnhof

Quietschen bei Arbeiten auf VerschiebebahnhofRdU 2022/118 S. 261-264

 

  • Nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche sind zivilrechtlicher Natur
  • Das Vorliegen von Bewilligungen für Umbauten ist nur im Hinblick auf die Abgrenzung des Unterlassungsanspruchs nach $364 ABGB vom Ausgleichsanspruch nach §364a ABGB strittig, nicht jedoch für die generelle Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs.
  • Allein der Umstand, dass Immissionen im Bereich der Daseinsvorsorge verursacht werden, führt nicht zur Qualifikation als „hoheitliche Maßnahme“
 
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Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber Abwehrrecht

Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber AbwehrrechtRdU 2022/66

Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

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The polluter doesn´t pay! - Die Zweite

The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1

Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.

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Umweltprivatrecht - Quo vadis

Umweltprivatrecht – Quo vadisRdU Februar 2022, S. 12 ff

Vor allem zu den großen und kleinen Pflöcken des Nachbarrechts
 
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Aktuelle Judikatur zum Umweltprivatrecht

Aktuelle Judikatur zum UmweltprivatrechtEckpunkte, Rolle – Sonderheft 2021, 50

Zum raschen Ein- und Überblick über das Berichtsjahr 2020  

  • Rechtsgebiet
  • Datum der Entscheidung, Geschäftszahl, Fundstellen, Stichworte
  • Kurzsachverhalt
  • Entscheidung und Entscheidungsgründe
  • Anmerkungen
 
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Ein Baum ist kein Bauwerk

Ein Baum ist kein BauwerkRdU April 2021, Seite 74 f

Laut Regierungsprogramm soll die Baumhaftung evaluiert werden. Der Autor sieht als einen Hauptgrund der Haftungsängste in der Praxis die in Analogie zur Bauwerkehaftung angenommene Beweislastumkehr zu Lasten des Baumhalters. Diese Analogie steht nicht nur auf schwachen Beinen, sondern ist sachlich nicht begründbar.

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Gewaltige Pflöcke eines neuen Klimaschutzrechts

Gewaltige Pflöcke eines neuen KlimaschutzrechtsRdU 2021/78

Maßgebliche Leitsätze des dt BVerfG vom 24.3.2021, 1 BvR 2656/18 (ua):Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art 2 Abs 2 S 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem durch welche Umstände sie drohen.

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Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger Auswirkung

Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger AuswirkungRdU 2021/99 185-188

Ein auf § 364 Abs 2 S 2 ABGB gestützer Unterlassungsanspruch ist dann nicht berechtigt, wenn sich eine willkürliche Änderung des natürlichen Abflussverhältnisses, durch die es zu einer unmittelbaren Zuleitung auf das Nachbargrundstück kommt, auf dieses nur geringfügig auswirkt und dies keine vernünftiger Mensch als nennenswerten Nachteil ansehe.

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Eva Schulev-Steindl - Dank und Würdigung

Eva Schulev-Steindl – Dank und WürdigungRdU 2021, 233

Die Kunde ist mittlerweile nicht mehr neu: Univ.-Prof.in Drin MMaga Eva Schulev-Steindl, LL. M., übernimmt ab Februar 2022 die Funktion der Rektorin der Universität für Bodenkultur. Für das Redaktionsteam ist das Anlass, der liebgewonnenen und hochgeschätzten Kollegin nochmals zu gratulieren. Das aber gleichzeitig mit einem weinenden Auge: Die RdU verliert damit eine sehr erfahrene, überaus verlässliche und fachlich großartige Mitarbeiterin.    

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Wege zu einem ökozentrischen Umwelt- und Klimarecht

Wege zu einem ökozentrischen Umwelt- und KlimarechtRdU 2021, 57

Die Erde als Lebensgrundlage des Menschen ist aufgrund der anthropogenen verursachten Erderwärmung in ernster Gefahr. Ein Zuwarten ist nicht mehr möglich. Dieser Umstand muss für die Menschheit Anlass sein zu hinterfragen, inwiefern der derzeitige Schutz der Lebensgrundlagen in der Rechtsordnung systemisch – in materieller und prozessualer Hinsicht – auf zutreffenden Annahmen beruht.    

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weitere Publikationen

nächste Projekte im Druck

 
  • VII-Teil: Handungsaufträge in Gesellschaft und Politik (Ferdinand/Irmgard Kerschner)
  • Rasche, prägnante und aktuelle Informationen zum Wasserrecht:

Zivilrecht

Arbeitsbereiche

Umfassende Kommentierung des Bereicherungsrechts des ABGB:

Umfassende Kommentierung des Bereicherungsrechts des ABGB:

§§877, §1041-1044, §1174, §§1431-1437 in Fenyves/Kerschner/Vonkilch Großkommentar zum ABGB³

Bereicherungsrecht

Dienstnehmerhaftung

Enteignungsentschädigung

(Liegenschaftsbewertung)

Familienrecht

Intern. Privatrecht

Allgemeines Zivilrecht

Sachverständigenrecht

Methodenlehre

Unternehmergeschäfte

Medizinrecht

Nachbarrecht

Amtshaftung

Grenzgebiete

zwischen privaten und öffentlichem Recht
zuletzt Wasserrecht

zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare

2024Mon17Jun12:21Mon12:21Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten!?Kurzseminar

2023Don22Jun(Jun 22)12:56Sam24(Jun 24)12:56IntensivseminarSo werden sie aus Schaden klug - Schadenersatz in der Praxis

2022Die06Dez19:00Die10:53Zu einem systemkonformen Bereicherungsrecht - 10 ThesenVortrag

2022Mit14Dez17:00Mit19:15Seminar aus VersicherungsrechtSeminarverschoben auf 14.12.2022

Mitherausgeber von Fenyves/Kerschner/Vonkilch

Mitherausgeber von Fenyves/Kerschner/VonkilchGroßkommentar zum ABGB³ (Klang), bisher 32 Bände

ABGB §§ 1328-1329
ABGB § 1330
Amtshaftung (AHG) - Staatshaftung

 

 

Eherecht und Partnerschaftsrecht Band 1
Eherecht und Partnerschaftsrecht Band 2
ABGB §756-§796 Pflichtteilsrecht

 

letzte Publikationen

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht und VermögensnachfolgeOGH: Zum Zweiten: Das Motiv muss nicht in der Verfügung angegeben sein

Die Beachtlichkeit des Motivirrtums hängt auch nach dem ErbRÄG 2015 nicht davon ab, ob der Verstorbene seinen Beweggrund in der letztwilligen Verfügung angegeben hat oder nicht. Eine „Rangordnung der Auslegungsmethoden“ wird von der Rechtssprechung seit jeher abgelehnt. Ein Motivirrtum führt allerdings nur dann zur Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung, wen kein anderes Motiv überbleibt. Es soll damit verhindert werden, dass ein Beweisverfahren darüber geführt werden msuss, ob gerade der Beweggrund, der sich al irrig erwiesen hat, für den Erblasser der entscheidene war oder nicht.

zum Beitrag
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattungmit Fokus auf die Außenhaftung

Kerschner(Hrsg), Ecker

Das vorliegende Werk widmet sich umfassend und erstmalig für Österreich zum Thema „Zivilerechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit Fokus auf die Außenhaftung“ und greift damit einen der derzeit wichtigsten Bereiche des Nachhaltigkeitsrechts an der Schnittstelle des wirtschaftsrelevanten Zivilrechts auf.

zum Buch
Großkommentar zum ABGB – Klang. §§ 859–887 ABGB

Großkommentar zum ABGB – Klang. §§ 859–887 ABGBFenyves, Attila / Kerschner, Ferdinand / Vonkilch, Andreas (Hg)

Steht man vor der Aufgabe, einen Kommentar zu rezensieren, ist im Ausgangspunkt die Frage nach dem Maßstab zu klären. Zwar erwartet man sich von dieser Literaturgattung einheitlich eine auf die einzelne Gesetzesbestimmung bezogene rechtsdogmatische Aufarbeitung des Stoffes. Abgesehen davon weisen Kommentare aber ganz unterschiedliche Erscheinungsformen auf. Das beginnt beim Umfang (Kurzkommentar bis Großkommentar), geht über den Anspruch an den einzelnen Autor (bloße Systematisierung des Bestehenden vs eigene Stellungnahmen und Raum für wissenschaftliche Ausführungen) und das verarbeitete Material (nur Judikatur oder umfassende Berücksichtigung der Rechtsquellen) und reicht bis zum Zielpublikum(ausschließliche Adressierung der Praxis vs umfassende Ausrichtung auf Praxis und Wissenschaft). Diese Unterschiede wecken naturgemäß auch unterschiedliche Erwartungen in der Leserschaft.

zur Rezension von Franz Hartlieb
Keine Angstschnitte mehr

Keine Angstschnitte mehrzur neuen Baumhaftung, RFG

Kerschner in RFG 2024, 43-46

Am 1.5. 2025 tritt die neue Baumhaftung gem §1319b ABGB in Kraft. Damit sollten das Baumschneiden bzw Rückschneiden aus Angst vor einem (allenfalls enormen) Haftungsrisiko der Vergangenheit angehören. Damit hat die Regierung die in ihrem Programm angekündigte Haftungserleichterung – gerade auch aus ökologischen Gründen – verwirklicht. Das Kernstück der Neuregelung bildet mM die Abkehr von der von der Rechtssprechung praeter (me contra) legem angenommenen Beweislastumkehr. Der durch einen Baum Geschädigte hat nunmehr – wie schon immer in Deutschland – alle Haftungsvoraussetzungen zu beweisen. Bei entsprechenden Zweifeln ist eine Klage abzuweisen.

Ob sich die in §1319b Abs 2 ABGB versuchte nähere Determinierung der Sorgfaltspflichten der Baumhalter in der Praxis bewähren wird, muss sich erst erweisen. Jedenfalls wird die Neuregelung zu einer Budgetentlastung der Gemeinden führen.

zum Beitrag
Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten (Differenzwertmethode)

Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten (Differenzwertmethode)Kerschner, RdU 2024, 173-176

OGH erstreckt Enteignungsentschädigung bei Leitungsanlagen auch auf Nachteile auf der Gesamtliegenschaft. Anm zu OGH 19.3.2024

zum Beitrag
ÖJZ - österreichische Jurist:innenzeitung

ÖJZ – österreichische Jurist:innenzeitungRückabwicklung von Dauerschuldverhältnissen: Lebensversicherung

Die aktuelle Judikaturlinie des OGH zu der Rückabwicklung einer Lebensversicherung infolge einer mangelnden Rücktrittsbelehrung hält weiterhin an der bereicherungsrechtlichen Vorgehensweise fest. Bei der Rückabwicklung wird aber ua der „Wert des Versichertseins“ kaum berücksichtigt, denn der Versicherungsnehmer erhält fast alles zurück, was er eingezahlt hat. Dadurch ist der Versicherungsnehmer unberechtigterweise in einer deutlich besseren Position als der Versicherer. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht des Verfassers gleichheitswidrig und verletzt zudem das Grundrecht auf Eigentumsschutz.

Versicherungsrecht; allgemeines Zivilrecht


zum Beitrag
Honsell, Heinrich - Was ist Gerechtigkeit?

Honsell, Heinrich – Was ist Gerechtigkeit?

Kerschner, JBl 2024 Februar 138-140

Die meisten glauben, gerecht zu sein. Aber niemand weiß so genau, was Gerechtigkeit ist. Oder doch Heinrich Honsell, ein international renommierter Kenner des antiken Rechts, aber auch des österreichischen, schweizerischen und deutschen Rechts? „Verführerischen“, aber auch – was bei Rechtsbüchern eher selten ist – spannenden Zugang zu seiner Zweitauflage gewährt uns Honsell in seinem Vorwort zur Neuauflage, weitgehend identisch auf der Einbandrückseite: „Sie [scil die Gerechtigkeit] lässt sich nicht in einer abstrakten, allgemeingültigen Definition erfassen. Beschreiben kann man aber ihre einzelnen Aspekte, die zwar für sich allein und isoliert den Begriff nicht vollständig erklären, jedoch in ihrer Zusammenschau ein Bild ergeben“ (eigene Hervorhebung). Honsells tiefgründige und hochwissenschaftliche Suche dieses Mosaiks erweist sich – so viel schon vorweg – als solche nach einem wohl unabänderlichen Naturrecht, dem das positive Recht bei existentiellen Widersprüchen weichen muss.

zur Rezension
Buchrezension: Wimmer, Luca: Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung.

Buchrezension: Wimmer, Luca: Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung.Eine kritische, historisch-vergleichende Untersuchung des deutschen, französi-
schen und österreichischen Rechts.

Als Fazit kann festgehalten werden: Wimmer hat eine glänzende, überaus beeindruckende rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsdogmatische Arbeit vorgelegt, die eine pionierhafte interdisziplinäre Kombination auf höchster Ebene darstellt.
Sie wird die rechtswissenschaftliche Diskussion zum Motiv­irrtum maßgeblich bereichern, wie sie auch den Rezensenten überaus bereichert hat!


zur Buchbesprechung
Festschrift Matthias Neumayr

Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff

  1. Ein „Tausendsassa“
  2. Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
  3. Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
    1. Verfassungsrechtliche Aufträge
    2. Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
    3. Maßgebliche Lücken
  4. Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
  5. Wünsche für und an den Jubilar

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Merkantiler Minderwert von Liegenschaften

Merkantiler Minderwert von Liegenschaften2. Auflage

Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner
Prof. Dipl.-Ing.Wolfgang Kleiber
und Mag.(FH) Daniel Ertl, MSc.
Linde Verlag, 2. Auflage 2023, 214 Seiten

Einmaliger Leitfaden mit Lösungen zu umstrittenen Fragen.


zur Buchbesprechung von Dipl.-Ing. Roland Popp (1. Auflage)

zum Buch im Linde Verlag
Zu einem systemkonformen österreichischen Bereichungsrecht - 13 Thesen

Zu einem systemkonformen österreichischen Bereichungsrecht – 13 Thesen

  • Zur Lage des Bereichungsrechts in Österreich
  • Zu den 13 Thesen

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Gedanken zur Dritthaftung bei Sachverständigengutachten

Gedanken zur Dritthaftung bei SachverständigengutachtenFestschrift für Peter Bydlinski S. 497 ff

Anspruchsgrundlagen im österreichischen Zivilrecht

Anspruchsgrundlagen im österreichischen Zivilrechtmit Fällen und Lösungen

Dieses Falllösungsbuch gibt Studierenden die Gelegenheit, ihre theoretischen Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts auf 14 im universitären Bereich erprobte Fälle anzuwenden. Dabei werden die relevantesten Sachprobleme des Fachs abgedeckt und jeweils allgemeine Vorüberlegungen zum Problembereich und ein Gutachten zum konkreten Fallbeispiel geboten. Zahlreiche Tabellen und Skizzen dienen der Veranschaulichung des Stoffes.
Durch die Gliederung nach Anspruchsgrundlagen ermöglicht das Studienbuch eine zielgerichtete Vorbereitung auf die erfolgreiche Absolvierung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen aus Bürgerlichem Recht. Das Falllösungsbuch hilft aufgrund der detaillierten und umfassenden Lösungen der Fallbeispiele auch bei der Ausarbeitung von Hausarbeiten.

zum Buch im Manz Verlag
Umweltprivatrecht - Quo vadis

Umweltprivatrecht – Quo vadis

Vor allem zu den großen und kleinen Pflöcken des Nachbarrechts

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Handbuch Vertragsgestaltung

Handbuch VertragsgestaltungKommentar und Judikatur

Bereits in der dritten Auflage liefert dieses in Österreich einzigartige Werk ein unentbehrliches Handwerkszeug für die Vertragsgestaltung. Durch sein theoretisches Fundament, verbunden mit zahlreichen Tipps, Beispielen und Mustern aus der Praxis, bietet es eine umfassende Anleitung für die Erstellung maßgeschneiderter Verträge.

Eine Empfehlung für PraktikerInnen, die in der Vertragsgestaltung ein breites Aufgabenfeld haben.Helmut Engelbrecht

zur Rezension

zum Buch im Linde Verlag

Kulpakompensation nach §878 Satz 3 ABGB? in Festschrift Constanze Fischer-Czermak(2024) 299-306 ... erfahren Sie mehr
Kerschner, Aktuelles zum Umweltprivatrecht - Quo vadis Umweltprivatrecht II, in IUR(Hrsg) ... erfahren Sie mehr
Die Neuauflage berücksichtigt die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, das neue Pfandbriefgesetz sowie die Reform des Exekutionsrechts mit ihren für den Studienbetrieb relevanten Inhalten. Daneben war es Hauptanliegen der Neuauflage wiederum, die neuere Judikatur und Literatur einzuarbeiten sowie den Stoff didaktisch noch besser aufzuarbeiten. Der Neubearbeitung ist auch so manches Detail zum Opfer gefallen, das uns für solide Kenntnisse aus dem Sachenrecht entbehrlich erscheint. ... erfahren Sie mehr
Praxis und Theorie anhand von Fällen: Nachbarschaftsrecht kompakt gibt vor allem praktisch tätigen JuristInnen einen pragmatischen Zugang zur konkreten Ausgestaltung der Rechte der Nachbarn. 213 beleuchten ausgewählte Sachbereiche so z.B. Hochwasser, Altlasten, Amtshaftung sowie andere Teile des Umweltprivatrechts. ... erfahren Sie mehr
Der Band des Großkommentars zum ABGB umfasst die Bestimmungen §§ 859-887 und enthält das Kernstück der Rechtsgeschäftsregeln - vor allem die komplexen Fragen der Vertragswirkungen, aber auch die Dichotomie der "persönlichen und dinglichen Sachenrechte" und ihre Konsequenzen. ... erfahren Sie mehr
Bereits in der dritten Auflage liefert dieses in Österreich einzigartige Werk ein unentbehrliches Handwerkszeug für die Vertragsgestaltung. Durch sein theoretisches Fundament, verbunden mit zahlreichen Tipps, Beispielen und Mustern aus der Praxis, bietet es eine umfassende Anleitung für die Erstellung maßgeschneiderter Verträge. ... erfahren Sie mehr
Das Liber Amicorum Felix Wallner anlässlich des 65.Geburtstages von Felix Wallner umfasst Beiträge einiger der renommiertesten Experten des Medizinrechts in Österreich. ... erfahren Sie mehr
Fenyves/Kerschner/Vonkilch(Hrsg)/Kerschner/Wagner/Aigner Auch die 6. Auflage hält grundsätzlich am bisherigen Konzept fest: Dieses ist von Ferdinand Kerschner entwickelt und ab der 5. Auflage gemeinsam mit Erika Wagner verbessert worden: Dichte Darstellung - Beschränkung auf wesentliche Strukturen und Prinzipien und viele Beispiele. ... erfahren Sie mehr
Die 7. Auflage des österreichischen Standardwerks zur wissenschaftlichen Arbeitstechnik zeigt dem Juristen die Wege zum Erfolg bei Dissertationen, Diplom-, Master- und Bachelor-, aber auch Seminararbeiten auf. Als Arbeitsbuch ist es ein ständiger und verlässlicher Begleiter bis zum erfolgreichen Abschluss jeder Arbeit. Leicht findet man Zugang zur gerade aktuellen Arbeitsphase. ... erfahren Sie mehr
Wieder neu - Internationales Privatrecht kompakt und verständlich: In einem EU-Binnenmarkt mit mehr als 28 verschiedenen Privatrechtsordnungen, in einer weltweit vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft ist die Kenntnis der Regeln des Internationalen Privatrechts von unerlässlicher Bedeutung. ... erfahren Sie mehr
Perfekter Überblick über das neue österreichische Erbrecht: Die 7. Auflage des Lehrbuchs zum Erbrecht, das in der bewährten Reihe zum Bürgerlichen Recht erscheint, bietet eine optimale Vermittlung des Lernstoffs. Die mit dem ErbRÄG 2015 erfolgte große österreichische Erbrechtsreform wurde bereits in der Vorauflage eingearbeitet; ... erfahren Sie mehr
Kurze und prägnante Darstellung der Grundlagen des Bürgerl. Rechts auf nur 273 Textseiten! Die 9. Auflage dieses Bandes I, der den Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts behandelt, folgt der 8. im üblichen Dreijahresrhythmus. Neben kleineren gesetzlichen Änderungen, etwa zum Persönlichkeitsrecht, wurden vor allem die neue Judikatur des OGH exemplarisch berücksichtigt und einige Präzisierungen vorgenommen. ... erfahren Sie mehr
1150 Seiten, gebunden ISBN 978-3-7046-8863-7 (Print) Erscheinungsdatum: 30. Juni 2022 ... erfahren Sie mehr
In der aktualiseren Neuauflage wurden die weitgehenden Änderungen durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz(GRUG) und das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bereits behandelt. Damit ist das Lehrbuch auf Stand der ab 1.1.2022 geltenden Rechtslage. Auch sonst sind alle einschlägigen Entwicklungen in Gesetzgebungm, Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage berücksichtigt. ... erfahren Sie mehr
In der 7. Auflage des Lehrbuchs sind die seit der Vorauflauge aus 2017 erolgten Gesetzesänderungen eingearbeitet und die Fortentwicklungen durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt. Ausführliche textliche Überarbeitung machen das Werk noch lesefreundlicher. ... erfahren Sie mehr
Die 7. Auflage des Lehrbuchs beinhaltet die wesentlichen Änderungen und Neuerung in Gesetzgebung Rechtssprechung seit der Vorauflage aus 2017: Gesetzesänderungen gab es vor allem durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz im Ehe-, Abstammungs-, Adoptions-, und Kindershcaftsrecht. Die VfGH-Entscheidung "Ehe für alle" hat die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner geöffnet und der OGH hat wesentliche Änderungen beim Kindesunterhalt vorgenommen. ... erfahren Sie mehr
Dieser Band ergänzt die Lehrbuchreihe BR und entspricht dem Wunsch der Studierenden nach Fällen zur Prüfungsvorbereitung. Da die Falllösung bei Prüfungen regelmäßig im Vordergrund steht, soll anhand von 120 Fällen exemplarisch gezeigt werden, wie man an einen Fall herangeht, welche Voraussetzungen bei verschiedenen Anspruchsgrundlagen zu untersuchen sind und wo die wesentlichen jur. Probleme des Falls liegen. ... erfahren Sie mehr
in Kaiser|Schnitzler|Schilling|Sanders (Hrsg), BGB Familienrecht 2021, 1-26 ... erfahren Sie mehr
§§877, §1041-1044, §1174, §1431-1437 in Fenyves/Kerschner/Vonkilch Großkommentar zum ABGB ... erfahren Sie mehr
Damit Sie schnell und zuverlässig Schmerzengeldansprüche einschätzen können Das Handbuch erörtert sämtliche Themen und Problemfelder betreffend Schmerzengeld übersichtlich und anwenderorientiert in drei Teilen: 1. Aktuelle und ungelöste Fragen 2. Das wissenschaftliche System des Rechts auf Schmerzengeld 3. Judikaturanalyse: Gliederung nach betroffenem Körperteil bzw betroffener Krankheit plus Stichwortverzeichnis ... erfahren Sie mehr

Verwendungsanspruch bei Eingriff in fremde Forderungsrechte?

Verwendungsanspruch bei Eingriff in fremde Forderungsrechte?JBl Heft 3 146 Jg. 175 ff Kerschner Ferdinand / Karl Stöhr

Der Verwendungsanspruch beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der ohne rechtfertigenden Grund Vorteile aus den einem anderen zugewiesen Gütern gezogen hat, die erlangte Bereicherung dem „Verkürzten“ herauszugeben hat. „Sache“ ist im weiten Sinn des §285 ABGB zu verstehen. Darunter fallen nicht nur körperliche Sachen, sondern unter anderem auch Forderungsrechte.

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Großkommentar zum ABGB - Klang

Großkommentar zum ABGB – KlangFenyves, Attila / Kerschner Ferdinand / Vonkilch, Andreas(Hg)

Die seit 2022 von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch im Verlag Österreich herausgegebene 3. Auflage des „Klang-Kommentars“ geht nun – nachdem das Tempo zuletzt erheblich beschleunigt wurde – zügig ihrer Fertigstellung entgegen. Mittlerweile sind 31 Bände und ein Ergänzungsband erschienen, allein sechs Bände im Jahr 2021. Ein weiterer Band wird in Kürze, der Rest hoffentlich bald folgen.

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Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangszweiser Einräumung eines Leitungsrechts

Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangszweiser Einräumung eines LeitungsrechtsRdU August 2022/86 172 ff

  • Gem §6 EisbEG ist im Fall teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil desselben eine Diensbarkeit begründet wird.
  • Ist aus dem bisher festgestellten Sachverhalt nicht ableitbar, ob und welche Wertvermindunderungen nur aufgrund der konkreten Enteignung eintreten, die auch dann bestünden, wenn die Leitung und Masten nicht auf dem Grundstück des Servitutsbelasteten, sondern an der Grundgrenze errichtet worden wäre, dann ist die Rechtssache an das ErstG zurückzuverweisen.
  • Die Nachteile sind anhand jener Methode zu ermitteln, welche die Beurteilung der entscheidungsrelevanten Fragen erlauben.

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Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber Abwehrrecht

Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber AbwehrrechtRdU 2022/66

Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

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The polluter doesn´t pay! - Die Zweite

The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1

Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.

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Unterlassungsklage wegen Immissionen eines Nachtlokals Jahre nach Eröffnung

Unterlassungsklage wegen Immissionen eines Nachtlokals Jahre nach Eröffnungwohnrechtliche Blätter: wobl Heft 12 Dezember 2021

Die in §364 Abs 2 ABGB gebrauchten Ausdrücke ‚örtlich‘ und ‚ortsüblich‘ sind nicht idS zu verstehen, dass es auf die Verhältnisse innerhalb des gesamten politschen Gemeinde ankommt. Maßgeblich sind vielmehr die Lage des beeinträchtigen Grundstücks zu dem, von dem die Störung ausgeht, und die Verhältnisse in der unmittelbaren Umgebung beider Liegenschaften.

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aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen 2020/2021

aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen 2020/2021SV 2021, Heft 3, 113-118

Wegen der COVID-19-bedingten Absagen des Brandlhof-Seminars in den Jahren 2020/21 erschien mein letzter Jahresbericht 2019, der den Zeitraum bis April 2019 betrifft. Auf Wunsch der „Sachverständige“-Redaktion darf ich nun trotz Ausfalls des Brandlhof-Seminars über die Entwicklungen in zwei Jahren bis April 2021 berichten.

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Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger Auswirkung

Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger AuswirkungRdU 2021/99 185-188

Ein auf § 364 Abs 2 S 2 ABGB gestützer Unterlassungsanspruch ist dann nicht berechtigt, wenn sich eine willkürliche Änderung des natürlichen Abflussverhältnisses, durch die es zu einer unmittelbaren Zuleitung auf das Nachbargrundstück kommt, auf dieses nur geringfügig auswirkt und dies keine vernünftiger Mensch als nennenswerten Nachteil ansehe.

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Kolbitsch, Lena: Die Haftung im Gefälligkeitsverhältnis

Kolbitsch, Lena: Die Haftung im Gefälligkeitsverhältnis212 Seiten, Manz, Wien 2019. Gebunden

Aufgabe der Juristen ist es auch, normative Grauzonen heller zu machen. Das ist Lena Kolbitsch mit ihrer ausgezeichneten, klar strukturierten, flüssig geschriebenen und hochdogmatischen wissenschaftlichen Arbeit über die Haftung im Gefälligkeitsverhältnis zweifellos gelungen.

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weitere Publikationen

nächste Projekte

  • in Vorbereitung Großkommentar §1330 ABGB (Ehrenkränkung und Kreditschädigung)
  • Kerschner/Kisch, zu den Grenzen der Analogie, JAP 2023 Heft Juni
  • Kerschner, zu einem systemkonformen österreichischen Bereicherungsrecht – 15 Thesen, JBl 2023
  • Kommentar zur §3 AHG in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Großkommentar ABGB
  • 2. Auflage „Merkantiler Minderwert von Liegenschaften“ Autoren Kerschner/Ertl/Kleiber

Klimaschutz

Geburtstagsgrüße zum 70er mit einem Ständchen: Danke und Baba!

Julia und Walter Sitz

neues zum Klimaschutz

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattungmit Fokus auf die Außenhaftung

Kerschner(Hrsg), Ecker

Das vorliegende Werk widmet sich umfassend und erstmalig für Österreich zum Thema „Zivilerechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit Fokus auf die Außenhaftung“ und greift damit einen der derzeit wichtigsten Bereiche des Nachhaltigkeitsrechts an der Schnittstelle des wirtschaftsrelevanten Zivilrechts auf.

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Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts

Nachhaltigkeit im Spiegel des RechtsZum Begriff der Nachhaltigkeit im Recht

Der folgende Abriss soll sich mit zwei Fragen zum Recht der Nachhaltigkeit befassen:
Handelt es sich dabei um eine neu Teildisziplin in der Rechtswissenschaft oder nur um ein Modethema? Eine Annäherung an diese Themen setzt einigermaßen Klarheit über den Begriff „nachhaltig“ bzw „Nachhaltigkeit“ voraus.
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Schwerpunkt: Klimaschutz im Recht

Schwerpunkt: Klimaschutz im RechtKlimaschutz und Zivilgerichte – (K)eine Liebesbeziehung?

Am Anfang war die Tat. Vor allem unsere (schon ältere) Generation hat Mutter Erde mehr zerstört als alle anderen Generationen zusammen. Diese Anmaßung gegenüber der jüngeren Generation und aller zukünftigen heischt nach bedingungsloser Verantwortung.
Dann war auch das Wort: Der österreichische Verfassungsgesetzgeber hat die Staatsziele umfassender Umweltschutz und Nachhaltigkeit festgeschrieben.
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17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFT

17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFTÖSTERREICH UND DIE AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

IUR: Maßgeblicher Akteur bei Umsetzung der SDGs

Das Institut für Umweltrecht (IUR) hat sich seit seiner Gründung mit dem Thema der Nachhaltigkeit intensiv in Publikationen, Vorträgen und Forschungsprojekten gewidmet. Um ein Bewusstsein für die globale Nachhaltigkeitsagenda zu vermitteln, veröffentlicht das Institut für Umweltrecht eine fortlaufende Serie zum Thema SDGs.
Dabei wird nicht nur deren nationale und globale Bedeutung aufgezeigt, sondern auch auf ihre praktische Umsetzung am Institut eingegangen.

zu den SDGs …
UVP-Verfahren: schnell = gut???

UVP-Verfahren: schnell = gut???Umweltrechtliche Herausforderungen – Online-Fachdialog – 13. Juni 2022

  1. Kursorisches zur Dringlichkeit eines längst überfälligen Klimanotstandsgesetzes – Kein Aufschub mehr!!
  2. Kollision mit Naturschutz
  3. No go: Früherer „Bevorzugter Wasserbau“ als „Ein-Partei-Verfahren“ (nach VfGH und VwGH)
  4. Vorschlag einer eigenen Regelung von 1.-3. in „Klimanotstandsgesetz“
  5. Zu nötigen/möglichen Verfahrensänderungen
  6. Materielle Änderungen
  7. Allgemeines Verfahrensprinzip

zur Zusammenfassung des Vortrags …

Die Doyens des Umweltrechts

Die Doyens des UmweltrechtsRECHTaktuell S. 8-10

Ferdinand Kerschner &
Wilhelm Bergthaler im Porträt

„Wider die Zähmung der Spinner“ – so lautet der Titel eines Vortrags von Ferdinand Kerschner auf YouTube. Für Kerschner ist der Begriff positiv besetzt: „Wer sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt, läuft Gefahr, als Spinner bezeichnet zu werden. Menschen wie Greta Thunberg haben jedoch mehr bewirkt als mächtige Politiker.“

Das Engagement für den Umweltschutz war Kerschner quasi in die Wiege gelegt. „Ich bin auf einem kleinen Bauernhof am Land aufgewachsen zu einer Zeit, als Düngemittel- und Pestizid-Einsatz bei den Landwirten rundherum immer mehr zunahmen und wilde Deponien die Landschaft verschandelt bzw. das Grundwasser verunreinigt haben.“

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Zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare

2023Don21SepganztägigÖsterreichischen UmweltrechtstageAktuelles im Umweltprivatrecht

2023Die02MaiganztägigDon04NetzwerktagungSpannungsfeld Erneuerbare Energie und Schutz der Biodiversität

2023Die20JunganztägigInternational Student SeminarSustainability and environmental protection in private law

2022Mon24Okt(Okt 24)9:00Die25(Okt 25)17:50Nachhaltigkeit im Spiegel des RechtsTagung

2021Mit27Okt(Okt 27)18:00Don28(Okt 28)18:00intern. Konventionen des BiodiversitätsschutzesNetzwerk-Tagung

2021Mit22SepganztägigDon23Klimaschutz im RechtAktuelles zum Umweltprivatrecht bei den 25. Österreichischen Umweltrechtstagen

Video zum Thema Klimawandel

Vorträge auf Englisch

Climate protection – law: quo vadis?

Climate protection – law: quo vadis?Visiting Professor at the Charles-University Prag

We must not fall back into old patterns after the Corona crisis. We are in the middle of a climate crisis, even if some people are not so keen to hear it, but it is clearly scientifically proven. If we go back to the concept, the word of crisis, we see that crisis comes from the ancient Greek: krísis or krínein means decision or escalation, better a combination of these. In the Corona crisis, I hope and believe politics and science decided very correctly and quickly.

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Against the taming of the spinners - On the national goal of climate protection

Against the taming of the spinners – On the national goal of climate protectionLecture at the opening symposium ‚Clim Law Graz – Research Center for Climate Law‘

The corona crisis, which is still ongoing, is also essential and urgent, but the climate crisis is even more essential and has long been urgent for humanity. The climate crisis is the greatest challenge of our century. Why is this so? Above all mine, that is, the older generation, has destroyed more of the environment and climate than all other generations before it together.

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Publikationen

Beschleunigung von Umweltverfahren für Erneuerbare Energie

Beschleunigung von Umweltverfahren für Erneuerbare EnergieRdU_2023-03, 104

Inhalt des Artikels:

  1. Neuigkeiten und Festlegungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene
  2. Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf nationaler Ebene
  3. Resümee und Ausblick

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Climate Law - Current Opportunities and Challenges

Climate Law – Current Opportunities and ChallengesEssays from the Official Opening of ClimLaw: Graz

Eva Schulev-Steindl
Oliver C. Ruppel
Ferdinand Kerschner

In June 2020, the research center for climate law ClimLaw: Graz was officially opened at the University of Graz, Austria. As part of the festive opening, distinguished members of the Scientific Board of ClimLaw: Graz and PhD students specialising in climate law gave presentations on current opportunities and challenges in climate law. This volume assembles the essays and provides a testimony of the official launch of ClimLaw: Graz.
Climate change presents one of the greatest challenges of our time and calls for legal, interdisciplinary and coordinated responses. This volume offers a glimpse into the diverse and pressing issues of climate law subject to ongoing research at ClimLaw: Graz.

Book is openly accessible:

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Was machen wir heute? Wie leben wir morgen?

Was machen wir heute? Wie leben wir morgen?Geschichten, Quiz und Tipps rund um die 17 Nachhaltigkeitsziele der Uno

Die Nachhaltigkeitsziele der UNO für Kinder erklärt

Ferdinand Kerschner (50ff): Ein Elektroauto zieht bei uns ein

Was sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UNO) und wie kann man damit das Klima retten? Dieses Buch leistet mit viel Herzblut und Engagement einen Beitrag zum Klimaschutz und richtet sich an die nächste Generation, unsere Kinder.

In leicht verständlicher Sprache werden die 17 Nachhaltigkeitsziele (auch Sustainable Development Goals – SDGs genannt) der UNO, die eine klimafreundliche Zukunft definieren, anhand von Alltagsgeschichten vorgestellt und kindgerecht auf umweltgerechtes Verhalten hingewiesen.

Viele Quizfragen und Tipps runden das Lesevergnügen ab, ebenso wie die Illustrationen von zwei jungen Künstlerinnen.

Zum Vorlesen oder Selberlesen von 6 bis 14 Jahren

zum Buch im Verlag Österreich
RdU - Recht der Umwelt Sonderausgabe

RdU – Recht der Umwelt SonderausgabeStreitfall Straße – Zwischen Verantwortung und Verzicht, Freiheiten und Pferden

4 Fragen zu Klimaschutz und Straßenverkehr an Wolfgang Rehm und Ferdinand Kerschner

  • Brauchen wir noch Straßen? Wenn ja welche bzw. welcher Art?
  • Sollten wir bestehende Straßen rückbauen? Wenn ja, welche bzw. in welcher Art?
  • Wie lösen wir das Pendlerproblem?
  • Wodurch sollte sich ein guter, zukunftstauglicher Planungsprozess für den Straßenverkehr auszeichnen?

zu den Antworten
Kerschner, Aktuelles zum Umweltprivatrecht - Quo vadis Umweltprivatrecht II, in IUR(Hrsg) ... erfahren Sie mehr
We must not fall into the old patterns after the Corona crisis. We are in the middle of a climate crisis, even if some people are not so keen to hear it, but it is clearly scientifically proven. If we go back to the concept, the word of crisis, we see that crisis comes from the ancient Greek: krisis or krinein means decision or escalation, better a combination of these. ... erfahren Sie mehr
Die Hochwässer, Stürme und Unwetter der letzten Jahren haben ua auch das Recht in den Blickpunkt gerückt: Jene Vorschriften, die die Folgen von Naturkatastrophen mindern, abfangen bzw. bewältigen sollen. Dieses "Naturkatastrophenrecht" ist in Österreich über viele Kompetenzen und Materien zersplittert - von den Katastrophenschutz- und Raumordnungsgesetzen der Länder über das Wasser- und Forstrecht bis zur zivil- und strafrechtlichen Haftung und Vorsorge im Versicherungsrecht. ... erfahren Sie mehr
Sustainability - a term compromising a group of themes and being of immense importance for today's and all future generations. It has developed in last decades to one of the most central concepts in environmental law and poses an important component of political and juridical aims. Keywords: sustainable development, environmental , climate change, traffic, industrial plant and energy law ... erfahren Sie mehr
Das Institut für Umweltrecht an der JKU Linz hat die vorliegende Studie über Möglichkeiten der Neugestaltung des Verkehrswesens und verkehrsrelevanter Rechtssetzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrswesens erstellt. ... erfahren Sie mehr
Österreich ist zur Reduktion des Klimawandels und damit zur Energiewende (Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien) verpflichtet. Die Vorgaben der EU-Energiepolitik und des Pariser Abkommens sind überaus herausfordernd. Die vorliegende Studie liefert eine Vielzahl rechtlicher Innovationen für ganz konkrete Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele in Österreich. ... erfahren Sie mehr
Am 21./22.6.20212 fand das erste internationale Symposium mit dem Titel "Europäisches Klimaschutzrecht" statt, das vom Institut für Umweltrecht (IUR) der JKU Linz und vom Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier (IUTR), Deutschland veranstaltet wurde. Renommierte Referenten aus Wissenschaft und Praxis (EU-Kommision, E-Control) hielten vor über 100 Teilnehmern Vorträge. ... erfahren Sie mehr
Sammelband des internationalen Studierendenseminars im Nationalpark Tschechische Schwweiz ... erfahren Sie mehr
Kein anderes Feld ist heute so umstritten wie die Energiewende, das gilt welt- und EU-weit, aber auch in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, dicht gefolgt - wie meist - von Österreich. Die Kampagne "Wende (oder gar Ende) der Energiewende" findet jetzt und auch hier statt, für die zahllosen Player und Interessenvertretungen geht es um sehr, sehr viel und alle Aktuere, auch die (Rechts-)Wissenschafter laufen höchste Gefahr, in diesem Gemetzel umzukommen. ... erfahren Sie mehr
Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangszweiser Einräumung eines Leitungsrechts

Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangszweiser Einräumung eines LeitungsrechtsRdU August 2022/86 172 ff

  • Gem §6 EisbEG ist im Fall teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil desselben eine Diensbarkeit begründet wird.
  • Ist aus dem bisher festgestellten Sachverhalt nicht ableitbar, ob und welche Wertvermindunderungen nur aufgrund der konkreten Enteignung eintreten, die auch dann bestünden, wenn die Leitung und Masten nicht auf dem Grundstück des Servitutsbelasteten, sondern an der Grundgrenze errichtet worden wäre, dann ist die Rechtssache an das ErstG zurückzuverweisen.
  • Die Nachteile sind anhand jener Methode zu ermitteln, welche die Beurteilung der entscheidungsrelevanten Fragen erlauben.

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The polluter doesn´t pay! - Die Zweite

The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1

Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.

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Buchbesprechung: Es gibt keinen Planet B

Buchbesprechung: Es gibt keinen Planet BRdU 2021, 276

Kein juristisches Handbuch, aber für Umweltjuristen enorm wichtig und spannend! Das – nach Meinung des Rezensenten – sehr gut recherchierte Werk des englischen Autors Berners-Lee, der Nachhaltigkeit und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zum Forschungstheme (Universität Lancester) hat, liefert Fakten va. zu Klimawandel und Schwinden der Biodiversität, die dem Umweltjuristen eine wahre Fundgrube seriöser Argumentationen für eigene juristische Schlussfolgerungen bieten.

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Ferdinand Kerschner im Interview: Glasgow - und nun?

Ferdinand Kerschner im Interview: Glasgow – und nun?NÖN, November 2021

Der Seitenstettner Ferdinand Kerschner fordert ein weltweites Umdenken in Sachen Klimaschutz und nimmt die ältere Generation in die Pflicht.

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Gewaltige Pflöcke eines neuen Klimaschutzrechts

Gewaltige Pflöcke eines neuen KlimaschutzrechtsRdU 2021/78

Maßgebliche Leitsätze des dt BVerfG vom 24.3.2021, 1 BvR 2656/18 (ua):
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art 2 Abs 2 S 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem durch welche Umstände sie drohen.

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Von der Klimaklage zum Klimavolksbegehren

Von der Klimaklage zum KlimavolksbegehrenRdU 27. Jahrgang 2020

Man muss eine Schlacht oft mehr als einmal schlagen, ehe man sie gewonnen hat, soll Margaret Thatcher gesagt haben. Diesen Satz der Eisernen Lady gilt es, sich zu Herzen zu nehmen: Vor kurzem hat der VfGH die von über 8.000 Personen eingebrachte erste ‚Klimaklage‘ Österreichs zurückgewiesen.

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Die Dringlichkeit des Wesentlichen

Die Dringlichkeit des WesentlichenRdU 27. Jahrgang 2020

Wenn man ständig das Wesentliche dem Dringlichen opfert, vergisst man die Dringlichkeit des Wesentlichen.franz. Philosoph Edgar Morin

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Nach der Corona-Krise mitten in der Klimakrise

Nach der Corona-Krise mitten in der KlimakriseUnterschiede und Gemeinsames – Chancen und Gefahren

Sind wir schon fast nach der Corona-Krise, so stecken wir tief mitten in der Klimakrise. Lange Dürreperioden verursachen Wassermangel, Waldbrände und verstärkten Bodenkäferbefall. Was können wir aus der Corona-Krise für die Klimakrise lernen? Welche Chancen, aber auch Gefahren bestehen nun für den Klimaschutz bzw das Klimaschutzrecht?

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unerschütterlich mütterlich - Über einen ökologischen Materialismus

unerschütterlich mütterlich – Über einen ökologischen MaterialismusRdU 26. Jahrgang 2019

Der Oxforder Nationalökonom Paul Collier fordert in seinem Buch The Future of Capitalism Politikern ein, mit denen die Risse, die durch die moderne Gesellschaft gehen, wieder geheilt werden, und findet dafür einen trefflichen Begriff: ’social maternalism‘. Die deutschen Verleger haben den Begriff des Maternalismus offenbar abgeschreckt; in unseren Landen erscheint das Werk unter dem Titel ‚Sozialer Kapitalismus‘.

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Grundrecht auf Umweltschutz

Grundrecht auf UmweltschutzRdU 25. Jahrgang 2018

Jeder Mensch hat das Recht, in einer ökologisch intakten Umwelt zu leben.franz. Präsident Macron 2017

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Zeit zum Handeln

Zeit zum HandelnRdU 25. Jahrgang 2018

Manchmal öffnet sich auch in verfahrenen Dingen ein ‚window of opportunity‘, ein politisches Zeit- und Handlungsfenster, in dem plötzlich eine Lösung möglich erscheint. Meist bedarf es dafür eines äußeren Anstoßes – so auch bei der Aarhus-Konvention: Es jährt sich heuer zum 20. Mal, dass Österreich sie unterschrieben und sich damit verpflichtet hat, der Zivilgesellschaft in Umweltsachen mehr Rechte zu geben.

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Eva Schulev-Steindl - Dank und Würdigung

Eva Schulev-Steindl – Dank und WürdigungRdU 2021, 233

Die Kunde ist mittlerweile nicht mehr neu: Univ.-Prof.in Drin MMaga Eva Schulev-Steindl, LL. M., übernimmt ab Februar 2022 die Funktion der Rektorin der Universität für Bodenkultur. Für das Redaktionsteam ist das Anlass, der liebgewonnenen und hochgeschätzten Kollegin nochmals zu gratulieren. Das aber gleichzeitig mit einem weinenden Auge: Die RdU verliert damit eine sehr erfahrene, überaus verlässliche und fachlich großartige Mitarbeiterin.

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