Arbeitsbereiche

Umfassende Kommentierung des Bereicherungsrechts des ABGB:
Bereicherungsrecht
Dienstnehmerhaftung
Enteignungsentschädigung
(Liegenschaftsbewertung)
Familienrecht
Intern. Privatrecht
Allgemeines Zivilrecht
Sachverständigenrecht
Methodenlehre
Unternehmergeschäfte
Medizinrecht
Nachbarrecht
Amtshaftung
Grenzgebiete
zwischen privaten und öffentlichem Recht
zuletzt Wasserrecht
zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare

Mitherausgeber von Fenyves/Kerschner/VonkilchGroßkommentar zum ABGB³ (Klang), bisher 32 Bände






letzte Publikationen

Festschrift für Eva Schulev-SteindlRückwidmung, Entschädigung und Amtshaftung, S271-286

- „Den Boden aufbereiten“ – Vom Klimaschutzgesetz zum Bodenschutzgesetz
- Marginalien zum österreichischen Bodenschutzrecht
- Zur Zulässigkeit von Rückwidmungen in Freiland
- Allfällige Entschädigungspflicht
- „Leitsätze“ zur potentiellen Amtshaftung

Xiao, Wei: Jherings Methode und Jhreings Dogmatik.JBI Jänner 2025, 66f

Rudolf von Jhrering (1818-1892) war einer der einflussreichsten deutschen Rechtswissenschafter des 19. Jahrhunderts. Was wissen wir heute noch über ihn? War er nur Romanist, Anhänger oder gar Begründer der jetzt allgemein in Verruf gekommenen Begriffsjurisprudenz oder/und auch Vertreter des Interessen- bzw. Wertungsjurisprudenz? Die wohl meisten Juristen in Österreich verbinden Jhering mit der „Entdeckung“ des Rechtsinstitus der „culpa in contrahendo“, allenfalls sehen wir ihn auch als einen der „Wegbereiter“ des BGB.

Update Nachbarrecht – Entscheidungen 2022/2023RFG 02/2024 72-77

Nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Belästigung durch Überwuchs, übermäßigen Lärm, unangenehmen Geruch, aber auch Wasserrückstau aus Kanalsystemen, Überflutungen nach Starkregen ua scheinen eher mehr als weniger zu werden. Nicht selten suchen die Streitparteien zunächst durch Lösungen/Schlichtungen beim Bürgermeister/Gemeindeamt. Für die Beschattungsfälle ist sogar zwingend ein Schlichtungsversuch gesetzlich vorgesehen. Das kann auch vor sog. Gemeindevermittlungsämtern erfolgen, die es derzeit allerdings nur in Vorarlberg gibt. Man mag sich aber auch – bei Zustimmung des anderen Teils – an einen Mediator iSd ZivMediatG wenden. Der Beitrag ist eine Fortsetzung der Serie „Update Nachbarrecht“.

Erbrecht und VermögensnachfolgeOGH: Zum Zweiten: Das Motiv muss nicht in der Verfügung angegeben sein
zum Beitrag


Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattungmit Fokus auf die Außenhaftung

Kerschner(Hrsg), Ecker
Das vorliegende Werk widmet sich umfassend und erstmalig für Österreich zum Thema „Zivilerechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit Fokus auf die Außenhaftung“ und greift damit einen der derzeit wichtigsten Bereiche des Nachhaltigkeitsrechts an der Schnittstelle des wirtschaftsrelevanten Zivilrechts auf.

Großkommentar zum ABGB – Klang. §§ 859–887 ABGBFenyves, Attila / Kerschner, Ferdinand / Vonkilch, Andreas (Hg)
zur Rezension von Franz Hartlieb


Keine Angstschnitte mehrzur neuen Baumhaftung, RFG

Kerschner in RFG 2024, 43-46
Am 1.5. 2025 tritt die neue Baumhaftung gem §1319b ABGB in Kraft. Damit sollten das Baumschneiden bzw Rückschneiden aus Angst vor einem (allenfalls enormen) Haftungsrisiko der Vergangenheit angehören. Damit hat die Regierung die in ihrem Programm angekündigte Haftungserleichterung – gerade auch aus ökologischen Gründen – verwirklicht. Das Kernstück der Neuregelung bildet mM die Abkehr von der von der Rechtssprechung praeter (me contra) legem angenommenen Beweislastumkehr. Der durch einen Baum Geschädigte hat nunmehr – wie schon immer in Deutschland – alle Haftungsvoraussetzungen zu beweisen. Bei entsprechenden Zweifeln ist eine Klage abzuweisen.
Ob sich die in §1319b Abs 2 ABGB versuchte nähere Determinierung der Sorgfaltspflichten der Baumhalter in der Praxis bewähren wird, muss sich erst erweisen. Jedenfalls wird die Neuregelung zu einer Budgetentlastung der Gemeinden führen.

Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten (Differenzwertmethode)Kerschner, RdU 2024, 173-176

OGH erstreckt Enteignungsentschädigung bei Leitungsanlagen auch auf Nachteile auf der Gesamtliegenschaft. Anm zu OGH 19.3.2024

ÖJZ – österreichische Jurist:innenzeitungRückabwicklung von Dauerschuldverhältnissen: Lebensversicherung
Versicherungsrecht; allgemeines Zivilrecht
zum Beitrag


Honsell, Heinrich – Was ist Gerechtigkeit?

Kerschner, JBl 2024 Februar 138-140
Die meisten glauben, gerecht zu sein. Aber niemand weiß so genau, was Gerechtigkeit ist. Oder doch Heinrich Honsell, ein international renommierter Kenner des antiken Rechts, aber auch des österreichischen, schweizerischen und deutschen Rechts? „Verführerischen“, aber auch – was bei Rechtsbüchern eher selten ist – spannenden Zugang zu seiner Zweitauflage gewährt uns Honsell in seinem Vorwort zur Neuauflage, weitgehend identisch auf der Einbandrückseite: „Sie [scil die Gerechtigkeit] lässt sich nicht in einer abstrakten, allgemeingültigen Definition erfassen. Beschreiben kann man aber ihre einzelnen Aspekte, die zwar für sich allein und isoliert den Begriff nicht vollständig erklären, jedoch in ihrer Zusammenschau ein Bild ergeben“ (eigene Hervorhebung). Honsells tiefgründige und hochwissenschaftliche Suche dieses Mosaiks erweist sich – so viel schon vorweg – als solche nach einem wohl unabänderlichen Naturrecht, dem das positive Recht bei existentiellen Widersprüchen weichen muss.

Buchrezension: Wimmer, Luca: Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung.Eine kritische, historisch-vergleichende Untersuchung des deutschen, französi-
schen und österreichischen Rechts.
Als Fazit kann festgehalten werden: Wimmer hat eine glänzende, überaus beeindruckende rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsdogmatische Arbeit vorgelegt, die eine pionierhafte interdisziplinäre Kombination auf höchster Ebene darstellt.
Sie wird die rechtswissenschaftliche Diskussion zum Motivirrtum maßgeblich bereichern, wie sie auch den Rezensenten überaus bereichert hat!
zur Buchbesprechung


Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff

- Ein „Tausendsassa“
- Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
- Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
- Verfassungsrechtliche Aufträge
- Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
- Maßgebliche Lücken
- Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
- Wünsche für und an den Jubilar

Merkantiler Minderwert von Liegenschaften2. Auflage
Prof. Dipl.-Ing.Wolfgang Kleiber
und Mag.(FH) Daniel Ertl, MSc.
Linde Verlag, 2. Auflage 2023, 214 Seiten
Einmaliger Leitfaden mit Lösungen zu umstrittenen Fragen.
zur Buchbesprechung von Dipl.-Ing. Roland Popp (1. Auflage)


Zu einem systemkonformen österreichischen Bereichungsrecht – 13 Thesen
- Zur Lage des Bereichungsrechts in Österreich
- Zu den 13 Thesen

Gedanken zur Dritthaftung bei SachverständigengutachtenFestschrift für Peter Bydlinski S. 497 ff

Anspruchsgrundlagen im österreichischen Zivilrechtmit Fällen und Lösungen
Durch die Gliederung nach Anspruchsgrundlagen ermöglicht das Studienbuch eine zielgerichtete Vorbereitung auf die erfolgreiche Absolvierung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen aus Bürgerlichem Recht. Das Falllösungsbuch hilft aufgrund der detaillierten und umfassenden Lösungen der Fallbeispiele auch bei der Ausarbeitung von Hausarbeiten.


Umweltprivatrecht – Quo vadis

Handbuch VertragsgestaltungKommentar und Judikatur
Eine Empfehlung für PraktikerInnen, die in der Vertragsgestaltung ein breites Aufgabenfeld haben.Helmut Engelbrecht


Verwendungsanspruch bei Eingriff in fremde Forderungsrechte?JBl Heft 3 146 Jg. 175 ff Kerschner Ferdinand / Karl Stöhr
Der Verwendungsanspruch beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der ohne rechtfertigenden Grund Vorteile aus den einem anderen zugewiesen Gütern gezogen hat, die erlangte Bereicherung dem „Verkürzten“ herauszugeben hat. „Sache“ ist im weiten Sinn des §285 ABGB zu verstehen. Darunter fallen nicht nur körperliche Sachen, sondern unter anderem auch Forderungsrechte.

Großkommentar zum ABGB – KlangFenyves, Attila / Kerschner Ferdinand / Vonkilch, Andreas(Hg)
Die seit 2022 von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch im Verlag Österreich herausgegebene 3. Auflage des „Klang-Kommentars“ geht nun – nachdem das Tempo zuletzt erheblich beschleunigt wurde – zügig ihrer Fertigstellung entgegen. Mittlerweile sind 31 Bände und ein Ergänzungsband erschienen, allein sechs Bände im Jahr 2021. Ein weiterer Band wird in Kürze, der Rest hoffentlich bald folgen.

Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangszweiser Einräumung eines LeitungsrechtsRdU August 2022/86 172 ff

Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber AbwehrrechtRdU 2022/66
Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1
Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.

Unterlassungsklage wegen Immissionen eines Nachtlokals Jahre nach Eröffnungwohnrechtliche Blätter: wobl Heft 12 Dezember 2021
Die in §364 Abs 2 ABGB gebrauchten Ausdrücke ‚örtlich‘ und ‚ortsüblich‘ sind nicht idS zu verstehen, dass es auf die Verhältnisse innerhalb des gesamten politschen Gemeinde ankommt. Maßgeblich sind vielmehr die Lage des beeinträchtigen Grundstücks zu dem, von dem die Störung ausgeht, und die Verhältnisse in der unmittelbaren Umgebung beider Liegenschaften.

aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen 2020/2021SV 2021, Heft 3, 113-118
Wegen der COVID-19-bedingten Absagen des Brandlhof-Seminars in den Jahren 2020/21 erschien mein letzter Jahresbericht 2019, der den Zeitraum bis April 2019 betrifft. Auf Wunsch der „Sachverständige“-Redaktion darf ich nun trotz Ausfalls des Brandlhof-Seminars über die Entwicklungen in zwei Jahren bis April 2021 berichten.

Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger AuswirkungRdU 2021/99 185-188
Ein auf § 364 Abs 2 S 2 ABGB gestützer Unterlassungsanspruch ist dann nicht berechtigt, wenn sich eine willkürliche Änderung des natürlichen Abflussverhältnisses, durch die es zu einer unmittelbaren Zuleitung auf das Nachbargrundstück kommt, auf dieses nur geringfügig auswirkt und dies keine vernünftiger Mensch als nennenswerten Nachteil ansehe.

Kolbitsch, Lena: Die Haftung im Gefälligkeitsverhältnis212 Seiten, Manz, Wien 2019. Gebunden
Aufgabe der Juristen ist es auch, normative Grauzonen heller zu machen. Das ist Lena Kolbitsch mit ihrer ausgezeichneten, klar strukturierten, flüssig geschriebenen und hochdogmatischen wissenschaftlichen Arbeit über die Haftung im Gefälligkeitsverhältnis zweifellos gelungen.
nächste Projekte
- in Vorbereitung Großkommentar §1330 ABGB (Ehrenkränkung und Kreditschädigung)
- Kerschner/Kisch, zu den Grenzen der Analogie, JAP 2023 Heft Juni
- Kerschner, zu einem systemkonformen österreichischen Bereicherungsrecht – 15 Thesen, JBl 2023
- Kommentar zur §3 AHG in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Großkommentar ABGB
- 2. Auflage „Merkantiler Minderwert von Liegenschaften“ Autoren Kerschner/Ertl/Kleiber