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17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFTÖSTERREICH UND DIE AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

IUR: Maßgeblicher Akteur bei Umsetzung der SDGs
Das Institut für Umweltrecht (IUR) hat sich seit seiner Gründung mit dem Thema der Nachhaltigkeit intensiv in Publikationen, Vorträgen und Forschungsprojekten gewidmet. Um ein Bewusstsein für die globale Nachhaltigkeitsagenda zu vermitteln, veröffentlicht das Institut für Umweltrecht eine fortlaufende Serie zum Thema SDGs.
Dabei wird nicht nur deren nationale und globale Bedeutung aufgezeigt, sondern auch auf ihre praktische Umsetzung am Institut eingegangen.

UVP-Verfahren: schnell = gut???Umweltrechtliche Herausforderungen – Online-Fachdialog – 13. Juni 2022
- Kursorisches zur Dringlichkeit eines längst überfälligen Klimanotstandsgesetzes – Kein Aufschub mehr!!
- Kollision mit Naturschutz
- No go: Früherer „Bevorzugter Wasserbau“ als „Ein-Partei-Verfahren“ (nach VfGH und VwGH)
- Vorschlag einer eigenen Regelung von 1.-3. in „Klimanotstandsgesetz“
- Zu nötigen/möglichen Verfahrensänderungen
- Materielle Änderungen
- Allgemeines Verfahrensprinzip

Die Doyens des UmweltrechtsRECHTaktuell S. 8-10

Wilhelm Bergthaler im Porträt
„Wider die Zähmung der Spinner“ – so lautet der Titel eines Vortrags von Ferdinand Kerschner auf YouTube. Für Kerschner ist der Begriff positiv besetzt: „Wer sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt, läuft Gefahr, als Spinner bezeichnet zu werden. Menschen wie Greta Thunberg haben jedoch mehr bewirkt als mächtige Politiker.“
Das Engagement für den Umweltschutz war Kerschner quasi in die Wiege gelegt. „Ich bin auf einem kleinen Bauernhof am Land aufgewachsen zu einer Zeit, als Düngemittel- und Pestizid-Einsatz bei den Landwirten rundherum immer mehr zunahmen und wilde Deponien die Landschaft verschandelt bzw. das Grundwasser verunreinigt haben.“

Zwischen Apokalypse und AdventRdU 2022/118 S. 221
Unser Weltzustand heute schwankt zwischen Apokalypse und Advent, diagnostiziert der Grazer Rechtsphilosoph Peter Strasser in seinem jüngsten Essay. Als Beleg für diesen Befund dienen ihm nicht zuletzt die großen Umweltdebatten der Gegenwart. Die Ängste vor den düsteren Szenarien des Klimawandels, die durch Katastrophenereignisse wie aktuell in Pakistan immer schneller immer näher rücken, stehen der unausrottbaren Hoffnung gegenüber, dass es gelingen könnte, das Unheil abzuwehren und alles noch zum Besseren zu wenden.

Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber AbwehrrechtRdU 2022/66
Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1
Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.

Umweltprivatrecht – Quo vadisRdU Februar 2022, S. 12 ff

Aktuelle Judikatur zum UmweltprivatrechtEckpunkte, Rolle – Sonderheft 2021, 50
Zum raschen Ein- und Überblick über das Berichtsjahr 2020

Ein Baum ist kein BauwerkRdU April 2021, Seite 74 f
Laut Regierungsprogramm soll die Baumhaftung evaluiert werden. Der Autor sieht als einen Hauptgrund der Haftungsängste in der Praxis die in Analogie zur Bauwerkehaftung angenommene Beweislastumkehr zu Lasten des Baumhalters. Diese Analogie steht nicht nur auf schwachen Beinen, sondern ist sachlich nicht begründbar.

Gewaltige Pflöcke eines neuen KlimaschutzrechtsRdU 2021/78
Maßgebliche Leitsätze des dt BVerfG vom 24.3.2021, 1 BvR 2656/18 (ua):
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art 2 Abs 2 S 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem durch welche Umstände sie drohen.

Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger AuswirkungRdU 2021/99 185-188
Ein auf § 364 Abs 2 S 2 ABGB gestützer Unterlassungsanspruch ist dann nicht berechtigt, wenn sich eine willkürliche Änderung des natürlichen Abflussverhältnisses, durch die es zu einer unmittelbaren Zuleitung auf das Nachbargrundstück kommt, auf dieses nur geringfügig auswirkt und dies keine vernünftiger Mensch als nennenswerten Nachteil ansehe.

Eva Schulev-Steindl – Dank und WürdigungRdU 2021, 233
Die Kunde ist mittlerweile nicht mehr neu: Univ.-Prof.in Drin MMaga Eva Schulev-Steindl, LL. M., übernimmt ab Februar 2022 die Funktion der Rektorin der Universität für Bodenkultur. Für das Redaktionsteam ist das Anlass, der liebgewonnenen und hochgeschätzten Kollegin nochmals zu gratulieren. Das aber gleichzeitig mit einem weinenden Auge: Die RdU verliert damit eine sehr erfahrene, überaus verlässliche und fachlich großartige Mitarbeiterin.

Wege zu einem ökozentrischen Umwelt- und KlimarechtRdU 2021, 57
Die Erde als Lebensgrundlage des Menschen ist aufgrund der anthropogenen verursachten Erderwärmung in ernster Gefahr. Ein Zuwarten ist nicht mehr möglich. Dieser Umstand muss für die Menschheit Anlass sein zu hinterfragen, inwiefern der derzeitige Schutz der Lebensgrundlagen in der Rechtsordnung systemisch – in materieller und prozessualer Hinsicht – auf zutreffenden Annahmen beruht.
Projekt: Kurzkommentar zum Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Herausgeberschaft und eigene Beiträge.
- Rasche, prägnante und aktuelle Informationen zum Wasserrecht.