letzte Publikationen/Rezensionen
Rezension von Georg Nowotny zur Juristische MethodenlehreZur gesetzeskonformen Rechtsanwendung
Es geht dem Auto darum, Rechtsanwender – angesprochen fühlen müssen sich wohl in erster Linie die Gerichte und dabei wiederum besonders die Höchstgerichte – dazu zu bringen, sich bei der Gesetzesauslegung an die gesetzlichen Vorgaben, nämlich die §§ 6 f ABGB entsprechender Normen auf keinen positivierten Regeln basiere. Diese Bestimmungen würden nur mehr selten beachtet und so könne der Rechtsanwender etwa mit den Mitteln der „umfassenden Interessenabwägung“ oder des „beweglichen Systems“ fast alles machen. Der Jurist habe aber Diener des Gesetzes zu sein und sei kein Ersatzgesetzgeber. Wenn – statt der Beachtung der §§§ 6 f ABGB – zum gewünschten Ergebnis die passende Methode gesucht werde, sei Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit in Gefahr. Dabei gehe es um das Legalitätsprinzip, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit.
Zu den gesetzlichen Grenzen der AnalogieÜber dem ABGB muss die Analogie wohl grenzenlos sein!
Obwohl die juristische Methodenlehre gerade auch für die juristische Praxis von höchster Bedeutung ist, wird dieser an den Universitäten bisher viel zu wenig Augenmerk geschenkt. Bei der Methodenlehre geht es nicht – wie manche glauben – um bloß theoretisch-akademische Spitzfindigkeiten, sondern um gesetzestreue Rechtsanwendung. Sie bestimmt über den konkreten Inhalt der Rechtsordnung und damit letztlich über „Sieg“ oder „Niederlage“ im Prozess. Ziel dieses Beitrags ist es, zum besseren Verständnis der Methodenlehre 1) beizutragen und dabei insbesondere auch die restriktiven gesetzlichen Grenzen der Analogie aufzuzeigen.
Wissenschaftliche Arbeitstechnik7. Auflage
Die 7. Auflage des österreichischen Standardwerks zur wissenschaftlichen Arbeitstechnik zeigt dem Juristen die Wege zum Erfolg bei Dissertationen, Diplom-, Master- und Bachelor-, aber auch Seminararbeiten auf. Als Arbeitsbuch ist es ein ständiger und verlässlicher Begleiter bis zum erfolgreichen Abschluss jeder Arbeit. Leicht findet man Zugang zur gerade aktuellen Arbeitsphase. Checklisten und Wiederholungsfragen erleichtern eine rasche Orientierung. Unsicherheiten beim Zitieren, Abkürzen (eigenes vollständiges Abkürzungsverzeichnis!) und bei Fußnoten werden geklärt. Auch methodische Arbeitsmittel und Auslegungsregeln bilden unentbehrliche Hilfen bei der wissenschaftlichen Arbeit. Viele praktische Tipps bei der Verwendung der IT, insbesondere von Rechtsdatenbanken, Literatur- und Judikaturverwaltungsprogrammen und beim Anlegen von Literatur-, Stichwort- und Abkürzungsverzeichnissen) helfen, wertvolle Zeit zu sparen.
Juristische MethodenlehreZur gesetzeskonformen Rechtsanwendung – eine Streitschrift
Das Werk Kerschner, Juristische Methodenlehre (ML) ist sowohl Studienhandbuch und Handbuch für die juristische Praxis als auch eine rechtswissenschaftliche methodologische Streitschrift.
Warum Studienbuch? Die ML tritt meist nur am Studienanfang ins Blickfeld der Studierenden. Da kann man damit noch nichts oder kaum etwas anfangen. Zudem wird ganz überwiegend deutsche, im rechtsfreien Raum schwebenden ML vorgetragen. …
Warum Handbuch für juristische Praxis? Weit verbreitet ist es auch in der österreichischen Jurisprudenz, jeweils im Einzelfall vom (gewünschten) Ergebnis her zu argumentieren. Dann sucht man dafür die passende Methode. …
Warum methologische Streitschrift? Selbst in der Rechtswissenschaft ist man heute oft geneigt, einfach eine „analogiefähige“ Norm zu suchen, wenn einem das positivierte Ereignis nicht passt. …
Die Rangordnung der InterpretationsmethodenVon Ferdinand Kerschner und Wolfgang Mayr
Die juristische Methodenlehre ist von größter Relevanz für alle Juristen und Juristinnen und alle, die dies werden möchten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einer der elementarsten Fragen der gegenständlichen Disziplin:
In welcher Rangfolge stehen die verschiedenen Interpretationsmethoden zueinander?