Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums hat sich im Enteignungsfall gerade auch beim Ausmaß der Enteignungsentschädigung zu bewähren:
Alle vermögensrechtlichen Nachteile aus der Enteignung sind zu ersetzen.
Umweltrecht - Zivilrecht - Klimaschutz - Methodenlehre u. Arbeitstechnik