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Nach 40-jähriger Tätigkeit an der JKU-Linz in Forschung und Lehre im Umwelt- und Zivilrecht bin ich seit 2014 freiberuflich tätig als Gutachter.Vortragender.(Mit-)Herausgeber.Autor.Schriftleiter.Redakteur.Vis.-Professor.Juror.

FUNKTIONEN

Vizepräsident FWU

Forum Wissenschaft & Umwelt

Mitherausgeber

Großkommentar zum ABGB

Mitherausgeber

Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht

Schriftleiter und Redakteur

Zeitschrift
Recht der Umwelt

Herausgeber

Schriftenreihe RdU

Mitglied wissenschaftliche Leitung

Österreichische Umweltrechtstage

Leitung SV-Seminar

bis 2021: Wissenschaftliche Leitung Sachverständigen Seminar am Brandlhof

Korrespondent JAP

Zeitschrift für Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung

Redakteur der RFG

Zeitschrift für Recht und Finanzen für Gemeinden

Juror

des jährlichen österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreises

Letzte Rezension

Rezension von Georg Nowotny zur Juristische Methodenlehre

Rezension von Georg Nowotny zur Juristische MethodenlehreZur gesetzeskonformen Rechtsanwendung

Das Hauptanliegen des Werks ist mit der genannten Zweckrichtung im Vorwort klar umrissen:

Es geht dem Auto darum, Rechtsanwender – angesprochen fühlen müssen sich wohl in erster Linie die Gerichte und dabei wiederum besonders die Höchstgerichte – dazu zu bringen, sich bei der Gesetzesauslegung an die gesetzlichen Vorgaben, nämlich die §§ 6 f ABGB entsprechender Normen auf keinen positivierten Regeln basiere. Diese Bestimmungen würden nur mehr selten beachtet und so könne der Rechtsanwender etwa mit den Mitteln der „umfassenden Interessenabwägung“ oder des „beweglichen Systems“ fast alles machen. Der Jurist habe aber Diener des Gesetzes zu sein und sei kein Ersatzgesetzgeber. Wenn – statt der Beachtung der §§§ 6 f ABGB – zum gewünschten Ergebnis die passende Methode gesucht werde, sei Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit in Gefahr. Dabei gehe es um das Legalitätsprinzip, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit.

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Aktuelle Vorträge/Seminare

2024Mon21OktganztägigSustainability and environmental protection in private law

2024Die10DezganztägigMethodenlehre - Was soll das?

2025Die29AprganztägigInstandhaltungspflichten bei Hochwasser und Haftung in Seminar

2025Mon23Jun15:16Mon15:16Rückwidmung von BaulandZulässigkeit, Entschädidung und Haftung

Zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare

2024Mon17Jun12:21Mon12:21Mehr Enteignungsentschädigung bei Leitungsrechten!?Kurzseminar

2023Don21SepganztägigÖsterreichischen UmweltrechtstageAktuelles im Umweltprivatrecht

2023Don22Jun(Jun 22)12:56Sam24(Jun 24)12:56IntensivseminarSo werden sie aus Schaden klug - Schadenersatz in der Praxis

2023Die02MaiganztägigDon04NetzwerktagungSpannungsfeld Erneuerbare Energie und Schutz der Biodiversität

2022Die06Dez19:00Die10:53Zu einem systemkonformen Bereicherungsrecht - 10 ThesenVortrag

2022Mit14Dez17:00Mit19:15Seminar aus VersicherungsrechtSeminarverschoben auf 14.12.2022

jüngste Projekte und Publikationen

Festschrift Matthias Neumayr

Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff

  1. Ein „Tausendsassa“
  2. Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
  3. Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
    1. Verfassungsrechtliche Aufträge
    2. Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
    3. Maßgebliche Lücken
  4. Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
  5. Wünsche für und an den Jubilar

zur Festschrift
Merkantiler Minderwert von Liegenschaften

Merkantiler Minderwert von Liegenschaften2. Auflage

Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner
Prof. Dipl.-Ing.Wolfgang Kleiber
und Mag.(FH) Daniel Ertl, MSc.
Linde Verlag, 2. Auflage 2023, 214 Seiten

Einmaliger Leitfaden mit Lösungen zu umstrittenen Fragen.


zur Buchbesprechung von Dipl.-Ing. Roland Popp (1. Auflage)

zum Buch im Linde Verlag
Schwerpunkt: Klimaschutz im Recht

Schwerpunkt: Klimaschutz im RechtKlimaschutz und Zivilgerichte – (K)eine Liebesbeziehung?

Am Anfang war die Tat. Vor allem unsere (schon ältere) Generation hat Mutter Erde mehr zerstört als alle anderen Generationen zusammen. Diese Anmaßung gegenüber der jüngeren Generation und aller zukünftigen heischt nach bedingungsloser Verantwortung.
Dann war auch das Wort: Der österreichische Verfassungsgesetzgeber hat die Staatsziele umfassender Umweltschutz und Nachhaltigkeit festgeschrieben.
zum Beitrag
Liber Amicorum

Liber AmicorumWilhelm Bergthaler

Unsere Welt ist im Wandel. Wir erleben derzeit epochale Transformationsprozesse, die unsere Art zu leben und zu arbeiten grundlegend verändern werden. Mit dem Klimawandel stehen wir als Menschheit und als Gesellschaft einer multikausalen Krise gegenüber, die es zu meistern gilt, um auch für die zukünftigen Generationen einen lebenswerteren Planeten zu hinterlassen …

zum Buch

zum Geleit
Der weitere große Fortschritt und damit der nahende Anschluß unseres Großkommentars lässt sich nun in den Dimensionen des Pandektensystems zeigen. Durch den neuen Band zum Pflichtteilsrecht, das durch das ErbRÄG grundlegend reformiert wurde, ist die Gesamtdarstellung des neuen Erbrechts durch die Autoren Kogler umd Umlauft vervollständigt. ... erfahren Sie mehr
Der weitere große Fortschritt und damit der nahende Anschluß unseres Großkommentars lässt sich nun in den Dimensionen des Pandektensystems zeigen. Durch den neuen Band zum Pflichtteilsrecht, das durch das ErbRÄG grundlegend reformiert wurde, ist die Gesamtdarstellung des neuen Erbrechts durch die Autoren Kogler umd Umlauft vervollständigt. ... erfahren Sie mehr
In June 2020, the research center for climate law ClimLaw: Graz was officially opened at the University of Graz, Austria. As part of the festive opening, distinguished members of the Scientific Board of ClimLaw: Graz and PhD students specialising in climate law gave presentations on current opportunities and challenges in climate law. This volume assembles the essays and provides a testimony of the official launch of ClimLaw: Graz. ... erfahren Sie mehr
Was sind die Nachhaltigkeitsziele der UNO und wie kann man damit das Klima retten? Dieses Buch leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und richtet sich an die nächste Generation, unsere Kinder. In leicht verständlicher Sprache werden die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), die eine klimafreundliche Zukunft definieren, anhand von Alltagsgeschichten vorgestellt und kindgerecht auf umweltgerechtes Verhalten hingewiesen. ... erfahren Sie mehr
Bereits 32 Bände Großkommentar zum ABGB. Eigene Beiträge zur Methodenlehre, zum Nachbarrecht und zum gesamten Bereicherungsrecht des ABGB. ... erfahren Sie mehr
Führt in die Grundlagen der Verfassung schriftlicher Klausuren und Hausarbeiten im bürgerlichen Recht ein. ... erfahren Sie mehr
Der zweite Band der mehrteiligen Lehrbuchreihe, die auch allen PraktikerInnen einen idealen Arbeitsbehelf bietet. ... erfahren Sie mehr
Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums hat sich im Enteignungsfall gerade auch beim Ausmaß der Enteignungsentschädigung zu bewähren: Alle vermögensrechtlichen Nachteile aus der Enteignung sind zu ersetzen. ... erfahren Sie mehr
Kommentar zum DHG

Kommentar zum DHG

Dienstnehmer haften anders: Haftungsminderung.

Zusammengefasst bietet Kerschners Kommentar eine reichhaltige Fundgrube für fast alle Fragen der DN-Haftung.Thomas Pfalz

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Abschließend darf der DHG Kommentar uneingeschränkt Wissenschaftlern und Praktikern empfohlen werden.Barbara Födermayr

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zum Buch im Manz-Verlag

Großkommentar zum ABGB - Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar§§ 1431-1437 ABGB, Bereicherungsrecht

So einfach das dem ABGB zugrundeliegende allgemeine Bereicherungsverbot klingt, so hochkomplex und vielschichtig ist das österreichische System der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Auf fast 300 Seiten werden in diesem Band einerseits ein Allgemeiner Teil des österreichischen Bereicherungsrechts und andererseits eine umfassende Kommentierung der Leistungskondiktionen (§§ 1431-1437 ABGB) geboten.

Resümierend ist festzuhalten, dass sich die beiden neuen Bände – sowie das bisher erschiene Gesamtwerk – als Bereicherung der österreichischen rechtswissenschaftlichen Literatur erweisen.Anton Spenling

zur Rezension

zum Buch im Verlag Österreich

weitere Publikationen

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