Nach 40-jähriger Tätigkeit an der JKU-Linz in Forschung und Lehre im Umwelt- und Zivilrecht bin ich seit 2014 freiberuflich tätig als Gutachter.Vortragender.(Mit-)Herausgeber.Autor.Schriftleiter.Redakteur.Vis.-Professor.Juror.
FUNKTIONEN
Vizepräsident FWU
Forum Wissenschaft & Umwelt
Mitherausgeber
Großkommentar zum ABGB
Mitherausgeber
Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht
Schriftleiter und Redakteur
Zeitschrift
Recht der Umwelt
Herausgeber
Schriftenreihe RdU
Mitglied wissenschaftliche Leitung
Österreichische Umweltrechtstage
Leitung SV-Seminar
bis 2021: Wissenschaftliche Leitung Sachverständigen Seminar am Brandlhof
Korrespondent JAP
Zeitschrift für Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung
Redakteur der RFG
Zeitschrift für Recht und Finanzen für Gemeinden
Juror
des jährlichen österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreises
Letzte Rezension
Rezension von Georg Nowotny zur Juristische MethodenlehreZur gesetzeskonformen Rechtsanwendung
Das Hauptanliegen des Werks ist mit der genannten Zweckrichtung im Vorwort klar umrissen:
Es geht dem Auto darum, Rechtsanwender – angesprochen fühlen müssen sich wohl in erster Linie die Gerichte und dabei wiederum besonders die Höchstgerichte – dazu zu bringen, sich bei der Gesetzesauslegung an die gesetzlichen Vorgaben, nämlich die §§ 6 f ABGB entsprechender Normen auf keinen positivierten Regeln basiere. Diese Bestimmungen würden nur mehr selten beachtet und so könne der Rechtsanwender etwa mit den Mitteln der „umfassenden Interessenabwägung“ oder des „beweglichen Systems“ fast alles machen. Der Jurist habe aber Diener des Gesetzes zu sein und sei kein Ersatzgesetzgeber. Wenn – statt der Beachtung der §§§ 6 f ABGB – zum gewünschten Ergebnis die passende Methode gesucht werde, sei Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit in Gefahr. Dabei gehe es um das Legalitätsprinzip, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit.
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Aktuelle Vorträge/Seminare
Zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare
jüngste Projekte und Publikationen
Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff
- Ein „Tausendsassa“
- Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
- Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
- Verfassungsrechtliche Aufträge
- Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
- Maßgebliche Lücken
- Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
- Wünsche für und an den Jubilar
zur Festschrift
Merkantiler Minderwert von Liegenschaften2. Auflage
Schwerpunkt: Klimaschutz im RechtKlimaschutz und Zivilgerichte – (K)eine Liebesbeziehung?
Am Anfang war die Tat. Vor allem unsere (schon ältere) Generation hat Mutter Erde mehr zerstört als alle anderen Generationen zusammen. Diese Anmaßung gegenüber der jüngeren Generation und aller zukünftigen heischt nach bedingungsloser Verantwortung.
Dann war auch das Wort: Der österreichische Verfassungsgesetzgeber hat die
Staatsziele umfassender Umweltschutz und Nachhaltigkeit festgeschrieben.
zum Beitrag
Liber AmicorumWilhelm Bergthaler
Unsere Welt ist im Wandel. Wir erleben derzeit epochale Transformationsprozesse, die unsere Art zu leben und zu arbeiten grundlegend verändern werden. Mit dem Klimawandel stehen wir als Menschheit und als Gesellschaft einer multikausalen Krise gegenüber, die es zu meistern gilt, um auch für die zukünftigen Generationen einen lebenswerteren Planeten zu hinterlassen …
zum Buch
zum Geleit
Der weitere große Fortschritt und damit der nahende Anschluß unseres Großkommentars lässt sich nun in den Dimensionen des Pandektensystems zeigen. Durch den neuen Band zum Pflichtteilsrecht, das durch das ErbRÄG grundlegend reformiert wurde, ist die Gesamtdarstellung des neuen Erbrechts durch die Autoren Kogler umd Umlauft vervollständigt.
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Der weitere große Fortschritt und damit der nahende Anschluß unseres Großkommentars lässt sich nun in den Dimensionen des Pandektensystems zeigen. Durch den neuen Band zum Pflichtteilsrecht, das durch das ErbRÄG grundlegend reformiert wurde, ist die Gesamtdarstellung des neuen Erbrechts durch die Autoren Kogler umd Umlauft vervollständigt.
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In June 2020, the research center for climate law ClimLaw: Graz was officially opened at the University of Graz, Austria. As part of the festive opening, distinguished members of the Scientific Board of ClimLaw: Graz and PhD students specialising in climate law gave presentations on current opportunities and challenges in climate law. This volume assembles the essays and provides a testimony of the official launch of ClimLaw: Graz.
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Was sind die Nachhaltigkeitsziele der UNO und wie kann man damit das Klima retten? Dieses Buch leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und richtet sich an die nächste Generation, unsere Kinder. In leicht verständlicher Sprache werden die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), die eine klimafreundliche Zukunft definieren, anhand von Alltagsgeschichten vorgestellt und kindgerecht auf umweltgerechtes Verhalten hingewiesen.
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Bereits 32 Bände Großkommentar zum ABGB. Eigene Beiträge zur Methodenlehre, zum Nachbarrecht und zum gesamten Bereicherungsrecht des ABGB.
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Führt in die Grundlagen der Verfassung schriftlicher Klausuren und Hausarbeiten im bürgerlichen Recht ein.
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Der zweite Band der mehrteiligen Lehrbuchreihe, die auch allen PraktikerInnen einen idealen Arbeitsbehelf bietet.
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Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums hat sich im Enteignungsfall gerade auch beim Ausmaß der Enteignungsentschädigung zu bewähren: Alle vermögensrechtlichen Nachteile aus der Enteignung sind zu ersetzen.
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Kommentar zum DHG
Dienstnehmer haften anders: Haftungsminderung.
Zusammengefasst bietet Kerschners Kommentar eine reichhaltige Fundgrube für fast alle Fragen der DN-Haftung.Thomas Pfalz
zur Rezension
Abschließend darf der DHG Kommentar uneingeschränkt Wissenschaftlern und Praktikern empfohlen werden.Barbara Födermayr
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zum Buch im Manz-Verlag
Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar§§ 1431-1437 ABGB, Bereicherungsrecht
So einfach das dem ABGB zugrundeliegende allgemeine Bereicherungsverbot klingt, so hochkomplex und vielschichtig ist das österreichische System der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Auf fast 300 Seiten werden in diesem Band einerseits ein Allgemeiner Teil des österreichischen Bereicherungsrechts und andererseits eine umfassende Kommentierung der Leistungskondiktionen (§§ 1431-1437 ABGB) geboten.
Resümierend ist festzuhalten, dass sich die beiden neuen Bände – sowie das bisher erschiene Gesamtwerk – als Bereicherung der österreichischen rechtswissenschaftlichen Literatur erweisen.Anton Spenling
zur Rezension
zum Buch im Verlag Österreich
weitere Publikationen
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